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Empfohlener Tarif |
All in One Premium |
Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz Plus |
RundumSorglos-Jahresschutz + Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 |
Versicherte Bereiche |
Rücktritt, Abbruch, Reisekranken, Gepäck |
Rücktritt, Abbruch, Reisekranken, Gepäck |
Rücktritt, Abbruch, Reisekranken, Gepäck |
Mindestvertragslaufzeit |
1 Jahr |
1 Jahr |
1 Jahr |
Max. Reisedauer pro Reise |
56 Tage |
56 Tage |
45 Tage |
Reiseregion |
weltweit |
weltweit |
weltweit |
Max. versicherter Reisepreis pro Paar/ Familie |
10.000 € (höhere Reisepreise an Anfrage) |
12.000 € (höhere Reisepreise an Anfrage) |
12.000 € (höhere Reisepreise an Anfrage) |
Max. versicherter Reisepreis je Einzelperson |
5.000 € |
10.000 € |
12.000 € |
Erkrankung am Coronavirus |
Ja, nur bei Symptomen. |
Ja, bei Infektion (positiver Test ausreichend). |
Ja, bei Infektion (positiver Test ausreichend). |
Corona Erkrankung abgesichert |
Reiserücktritt (inkl. Abbruch)
Sie sind abgesichert, wenn Sie am Coronavirus erkranken, Symptome zeigen und die Reise infolge dessen nicht antreten können. Die Angst vor dem Verreisen, sowie Eingriffe von hoher Hand (z.B. Quarantäne-Maßnahmen oder Einreiseverbote) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Reisekranken
Sie sind abgesichert, wenn Sie im Urlaub am Coronavirus erkranken und medizinisch behandelt werden müssen. Kosten, die Ihnen aufgrund von Quarantänemaßnahmen entstehen, sind nicht versichert, z.B. die Mehrkosten für die Unterkunft bei einer Reiseverlängerung. |
Reiserücktritt (inkl. Abbruch)
Sie sind abgesichert, wenn Sie sich mit dem Coronavirus infizieren, einen positiven Corona-Test vorweisen und infolgedessen die Reise nicht antreten können, auch wenn Sie symptomfrei sind. Für alle Tarife gilt allgemein, dass die Angst vor dem Verreisen, sowie Eingriffe von hoher Hand (z.B. Quarantäne-Maßnahmen oder Einreiseverbote) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Reisewarnung für Ihr Reisegebiet gilt.
Reisekranken
Sie sind abgesichert, wenn Sie im Urlaub am Coronavirus erkranken und medizinisch behandelt werden müssen. Bedingung ist, dass zum Zeitpunkt der Einreise keine Reisewarnung für Ihr Reisegebiet vorlag. Kosten, die Ihnen aufgrund von Quarantänemaßnahmen entstehen, sind nicht versichert, z.B. die Mehrkosten für die Unterkunft bei einer Reiseverlängerung.
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Reiserücktritt (inkl. Abbruch)
Sie sind abgesichert, wenn Sie sich mit dem Coronavirus infizieren, einen positiven Corona-Test vorweisen und infolgedessen die Reise nicht antreten können, auch wenn Sie symptomfrei sind. Für alle Tarife gilt allgemein, dass die Angst vor dem Verreisen, sowie Eingriffe von hoher Hand (z.B. Einreiseverbote) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Reisekranken
Sie sind abgesichert, wenn Sie im Urlaub am Coronavirus erkranken und medizinisch behandelt werden müssen. |
Leistung bei COVID19- Reisewarnung |
– nicht enthalten – |
– nicht enthalten – |
Reiserücktritt: Der Versicherungsschutz besteht auch in Ländern, für die eine Reisewarnung aufgrund von Corona besteht oder während des Aufenthaltes ausgesprochen wird. Eine Reisewarnung an sich ist kein Rücktritts-/ Abbruchgrund.
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Auch bei Quarantäne abgesichert |
Nein. |
Ja, wenn Sie aufgrund von behördlichen Anordnungen in persönliche Quarantäne müssen. |
Ja, wenn Sie aufgrund von behördlichen Anordnungen in persönliche Quarantäne müssen. |
Preise & Infos zur Versicherung |
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Direkt zur Anmeldung |
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